So kann beim Verkauf oder beim Verschenken von Fleisch ein Schaden auftreten. Mit der Jagdhaftpflicht ist ein Jäger gegen Schadensforderungen, die sich daraus ergeben könnten, abgesichert. Außerdem schützt diese Haftpflicht den Versicherten vor Schadensforderungen, die Fußgänger stellen können, wenn sie durch unbefestigte Teile von einem Hochsitz verletzt werden. Die Verletzung durch Schusswaffen kann teure Behandlungskosten erfordern. Für Kosten dieser Art kommt die Jagdhaftpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auf. Neben diesen Versicherungsleistungen bietet die Jagdhaftpflicht auch noch den Schutz bei einem Verkehrsunfall der von dem Jagdhund verursacht wurde, wenn er dabei war, Wild zu stellen.
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Eine Unfallversicherung für Jäger

Über eine Unfallversicherung sollten sich besonders Jäger informieren. Die Jagd und damit einhergehende Tätigkeiten sind mit bestimmten Risiken behaftet, die nicht immer aus dem Weg geräumt werden können. Insbesondere der Umgang mit Waffen erfordert große Vorsicht und bedarf guter Kenntnisse. Trotz Beachtung der Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen kommt es bei der Jagd immer wieder zu Unfällen. Diese können glimpflich ablaufen und nur zu einem Sachschaden führen. Aber es können auch schlimme Unfälle passieren, die einen Personenschaden fordern. Bei Verletzungen durch Schußwaffen handelt es sich meist um besonders schwere Verletzungen, die zu lebenslangen Schädigungen führen können. Im schlimmsten Fall wird durch einen unabsichtlich gelösten Schuss ein Mensch tödlich getroffen. Neben der emotionalen Belastung und den Schuldgefühlen kann aus einem Jagdunfall auch eine große finanzielle Belastung werden. Eine Unfallversicherung speziell für Jäger kann vor hohen Kosten schützen.

Jagdunfallversicherung – Was sichert diese Unfallversicherung ab?
Eine Jadgunfallversicherung ist eine spezielle Unfallversicherung für Jäger. Diese Unfallversicherung versichert einen Jäger gegen die Schäden von Unfällen. So wird eine eventuelle Invalidität nach dem Grad der Versehrtheit und nach den Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft versichert. Der Versicherungsschutz einer Unfallversicherung für Jäger erstreckt sich über etliche Tätigkeitsbereiche, die ein Jäger regelmäßig erledigen muss.
So enden die Versicherungsleistungen einer Unfallversicherung für Jäger nicht bei der eigentlichen Jagd, sondern sie umfassen mehrere Bereiche. Ein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei den meisten Versicherungen auch beim Reinigen der Waffen. Dabei dürfen natürlich die Vorsichtsmaßnahmen, die bei der Waffenreinigung beachtet werden müssen, nicht außer Acht gelassen werden. Des Weiteren besteht durch die Unfallversicherung für Jäger auch ein Versicherungsschutz beim Preisschießen (organisierten) und bei Schießübungen. Diese spezielle Unfallversicherung sichert ebenso die Wege vom Jagdrevier und zu den Übungen und die Rückwege ab. Versichert sind außerdem noch die Tätigkeiten, die zur Erhaltung und Pflege des Jagdreviers nötig sind. Auch für junge Jäger ist die Unfallversicherung für Jäger eine Versicherungsmöglichkeit. Denn bereits bei der Ausbildung zum Jäger, also während der Absolvierung des Jagdscheins, besteht ein Versicherungsschutz. Jäger beschäftigen sich auch mit der Ausbildung von Jagdhunden. Auch die Ausbildung und Abrichtung der Jagdhunde ist durch die Unfallversicherung für Jäger abgesichert.

Wer muss eine Jagdunfallversicherung abschließen?
Der Abschluss einer Unfallversicherung speziell für Jäger ist nicht verpflichtend. Jeder Jäger kann selbst entscheiden, ob er diese Versicherung benötigt. Die verschiedenen Versicherungsanbieter haben unterschiedliche Versicherungstarife, die es sich zu vergleichen lohnt.
Eine andere Versicherung ist jedoch verpflichtend für Jäger. Sobald man den Jagdschein erworben hat, muss man eine Jagdhaftpflicht abschließen. Diese Haftpflichtversicherung und die Auto Haftpflichtversicherung sind obligatorische Versicherungen, die in Deutschland von Jägern und Kraftfahrzeughaltern abgeschlossen werden müssen.

Exkurs: Was ist eine Jagdhaftpflicht eigentlich?
Die obligatorisch abzuschließende Jagdhaftpflicht sichert den Jäger gegen bestimmte Schäden ab.