Beamte haben nach einem Arbeitsunfalll oder nach einer Erkrankung an einer Berufskrankheit den Anspruch auf die sogenannte Unfallfürsorge, die von der gesetzlichen Beamtenversorgung gestellt wird.

Beachten Sie, dass die Versicherungsleistungen der gesetzlichen Unfall Versicherung nicht besonders umfangreich ist und in den meisten Fällen nicht ausreicht.
copyright © 2009 all rights reserved

Leistungen der gesetzlichen Unfall Versicherung

Die gesetzliche Unfall Versicherung ist für Unfälle zuständig, die bei Betätigungen entstehen, die im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen.
Wann genau besteht der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfall Versicherung? Folgende Schäden, die durch einen Unfall entstehen sind versichert:
Die gesetzliche Unfall Versicherung bietet nicht nur einen Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen, sondern auch in Folge von Berufskrankheiten. Diese Krankheiten müssen direkt von der Arbeit bzw. von den Arbeitsbedingungen herrühren. Es gibt eine spezielle Berufskrankheiten Verordnung, in der alle möglichen Berufskrankheiten aufgelistet sind. Zur Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit muss diese Erkrankung in der genannten Verordnung verzeichnet sein oder nach medizinischen Ansichten eindeutig von der Arbeit verursacht worden sein. Bestimmte Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise Lärm, der Umgang mit gefährlichen Arbeitsgeräten oder auch der Umgang mit Chemikalien, können einige Krankheiten begünstigen.

Wie hoch sind die Zahlungen einer gesetzlichen Unfall Versicherung im Schadensfall?

Die Höhe der Zahlungen im Versicherungsfall durch die Unfall Versicherungen hängt von der Schädigung des Versicherten ab. Die Schädigung durch einen Unfall wird an dem Verlust der Erwerbsfähigkeit bemessen. Sollte man nach einem Arbeitsunfall seine Erwerbsfähigkeit zu 100 Prozent verlieren, wirde eine nach den Bedingungen der gesetzlichen Unfall Versicherung volle Rente ausgezahlt. Diese Zahlungen sind ein Anteil von dem Jahreseinkommen des Arbeitsnehmers, welches er vor der Krankheit oder auch vor dem Unfall verdient hat. Die prozentuale Höhe der Erwerbsunfähigkeit, bzw. der Erwerbsminderung und die Höhe der Einkommens vor dem Vorfall bedingen also die Höhe der Rentenzahlungen von der gesetzlichen Unfall Versicherung.
Prinzipiell sind die Zahlungen der gesetzlichen Unfall Versicherung nach einem Arbeitsunfall oder bei Eintritt einer Berufskrankheit von dem Kausalitätsprinzip abhängig. Das bedeutet, dass der Arbeitsunfall im Bereich der Arbeit geschehen sein muss, damit die Versicherung eintritt. Außerdem ist es entscheidend, dass eine Berufskrankheit wirklich durch die Arbeit bedingt ist. Krankheiten, die der Arbeitnehmer bereits vor Arbeitsaufnahme hatte und die sich nur durch die Arbeitsbedingungen verstärkt oder zu Tage tritt, gelten nicht als Berufskrankheiten.

Sichert der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfall Versicherung nur den Arbeitnehmer ab?

Die gesetzliche Unfall Versicherung leistet den Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten Zahlungen, die einen Hinterbliebenenschutz bilden sollen. Der Todesfall muss natürlich im Zusammenhang mit einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall stehen. Zudem wird den Angehörigen des Verstorbenen Sterbegeld und eine eventuelle Überführung des Leichnams bezahlt.

Wie kann man den eigenen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfall Versicherung überprüfen?
Erfragen Sie bie Ihrem Arbeitgeber, an welche Unfallkasse oder an welche Berufsgenossenschaft Sie sich wenden können. Jeder Berufsbereich ist bestimmten Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zugeteilt.